So funktioniert die Antragstellung

BAföG-Leistungen müssen schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann mit dem Antragsformblatt per Post oder elektronisch gestellt und übermittelt werden. Adressen und Formblätter finden Sie auf dieser Seite.

Rechtliche Grundlage für die Beantragung ist § 46 BAföG. Die für den Antrag erforderlichen Formblätter sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich, können aber auch unter dem Menüpunkt Antragstellung eingesehen, ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Darüber hinaus können BAföG-Leistungen auch elektronisch mittels eID oder De-Mail beantragt werden. Die technischen Verfahren eID und De-Mail ermöglichen die sichere Übermittlung von Daten und Dokumenten über das Internet; der Antrag muss dann nicht ausgedruckt werden.

Übrigens: Studierende, Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können den BAföG-Antrag selbst stellen (§ 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I).

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Je nach Ausbildungsart sind unterschiedliche Stellen für die Beantragung von BAföG zuständig:

  • für Studierende das Studierendenwerk am Ort der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind

  • für Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet

  • für alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Einzelfällen am Wohnort des Auszubildenden

Weitere Informationen und Kontakt

Die Kontaktdaten der Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie hier.
Informationen zur elektronischen Antragstellung finden Sie hier.


BAföG für ein Jahr

Bewilligt wird BAföG zunächst für ein Jahr, siehe § 50 Abs. 3 BAföG. Die BAföG-Förderung beginnt mit Aufnahme der Ausbildung, aber frühestens vom Beginn des Antragsmonats an, siehe § 15 Abs. 1 BAföG. Wer weiter gefördert werden will, muss – möglichst bevor die Förderung ausläuft – einen neuen Antrag stellen.

Beispiel für die Antragstellung

Sie haben sich zum Wintersemester 2022/2023 an einer Universität immatrikuliert und Ihr Studium im Oktober aufgenommen, allerdings erst im November einen BAföG-Antrag gestellt. Sie können somit frühestens ab November Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten. Die Förderung kann nicht rückwirkend ab Oktober erfolgen.
Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren und den Antrag zu stellen. Noch fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.